Nutzungsordnung für mobile Endgeräte


Die bisherige Nutzungsordnung im Umgang mit MS Office 365 bleibt von dieser Ergänzung unberührt.

 

A) Allgemeine Bestimmung

1) Für das iPad soll nach Möglichkeit eine Versicherung abgeschlossen werden.

2) Das iPad ist in der Hülle aufzubewahren.

3) Das iPad und der Stift sind nach Möglichkeit zuhause aufzuladen. Es kann jedoch in den Pausen in den entsprechenden iPad-Schließfächern aufgeladen werden.

4) Das iPad muss mitsamt dem Stift und dem Ladekabel jeden Tag in die Schule gebracht werden.

5) Die Zugangsdaten (Apple ID, MS Teams Zugänge, WebUntis etc.) sind sorgfältig und sicher in einem Passwortmanager aufzubewahren.

6) In den Zeiten von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr wird das iPad durch das schuleigene MobileDeviceManagement (MDM) kontrolliert und Zugriff auf Applikationen (APPs) etc. gemäß den didaktischen und pädagogischen Vorgaben beschränkt.

 

B) Nutzung im Unterricht

1) Während des Unterrichts verbleibt das iPad in der Schultasche und wird nur mit Erlaubnis der Lehrkraft herausgenommen.

2) Das iPad dient der Teilnahme am Unterricht. Den Anweisungen der Lehrkraft zur Verwendung des iPads ist daher Folge zu leisten.

 

 

C) Nutzung außerhalb des Unterrichts

1) Außerhalb des Unterrichts verbleibt das iPad in der Schultasche bzw. im iPad-Schließfach.

2) Der Gebrauch des iPads auf dem Schulhof oder in den Gängen ist untersagt.

3) Ausnahmen, z.B. im SLZ, erfolgen nach Absprache mit der Lehrkraft.

 

D) Verhalten im Schadensfall

1) Es werden drei Arten von Schadensfällen unterschieden:

a. Schadensfall außerhalb des schulischen Umfelds, z.B. Zuhause

b. Schaden auf dem Schulweg

c. Schaden im Schulgebäude bzw. auf dem Schulhof

 

2) Alle Schadensfälle sind der Klassenleitung unverzüglich mitzuteilen. Dazu zählen folgende Informationen:

a. Verursacher und Art des Schadensfalls

b. Dauer, in der das iPad nicht für den Unterricht zur Verfügung steht.

 

E) Konsequenzen bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung

1) Bei Verlust der Zugangsdaten ist das Sekretariat zu informieren. Dort sind MS Teams und WebUntis Zugangsdaten gegen eine Schutzgebühr von 5€ erhältlich. Diese werden nur in der Pause ausgegeben.

2) Das iPad ist nicht für den Unterricht verwendbar (Akku, App, Passwort vergessen etc.). Beim ersten Vorfall wird dies in WebUntis vermerkt, bei wiederholtem Vergehen werden die Erziehungsberechtigten kontaktiert.

3) Das iPad wird unerlaubt verwendet. Der erste Vorfall wird angemahnt und in WebUntis vermerkt, bei wiederholtem Vergehen findet über die Klassenleitung ein Elterngespräch statt.

4) Das iPad wird durch eine andere Person beschädigt. Es wird ein Vorfallformular ausgefüllt, die Klassenleitung und die Erziehungsberechtigten werden kontaktiert.


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