Förderpläne

 

Oft scheitern die Schülerinnen und Schüler an Ihrer Fähigkeit zur Selbstorganisation bzw. der Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten. Deshalb werden alle Schülerinnen und Schüler mit einem Förderplan zur Teilnahme an einer Lernberatung verpflichtet, denn für eine erfolgreiche Förderung ist es wichtig, dass die Nachhaltigkeit der Förderpläne gewährleistet ist.

 

Hierzu müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Mal im Schuljahr einen Beratungstermin an einem Samstag mit einem Lernberater wahrnehmen (die Schülerinnen und Schüler können selber wählen, an welchem Termin sie teilnehmen). Falls keine Teilnahme gewünscht ist, dann können Eltern ihre Kinder von dem Angebot abmelden. Auch Schülerinnen und Schüler, die keinen Förderplan bekommen haben, können diese Termine nutzen, um an der eigenen Lerntechnik zu arbeiten. In diesem Falle ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

 

Die Vorteile der Lernberatung sind:

  • Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, Defizite frühzeitig zu erkennen und aufzuarbeiten.
  • Eine Förderung von Schülerinnen und Schüler findet nicht durch Wiederholen der Klassenstufe, sondern durch zeitnahes Aufarbeiten der Defizite statt.
  • Die Versetzung eines jeden Schülers soll der Regelfall sein. Um alle Schülerinnen und Schüler mitzunehmen, ist deshalb eine individuelle Förderung bei Defiziten durch Schule und Eltern unerlässlich.

Wie erfolgt die Umsetzung der Förderpläne?

  • Die Fachlehrer diagnostizieren die Stärken und Schwächen der Schülerinnen oder Schüler im betreffenden Fach.
  • Wenn Defizite im Halbjahreszeugnis deutlich werden, die die Versetzung gefährden, schreiben die entsprechenden Fachlehrer in Absprache mit dem Klassenlehrer einen individuellen Förderplan für den Schüler.
  • Der Förderplan wird mit dem Zeugnis ausgehändigt.
  • Unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und Schwächen erhält der Schüler einen Katalog von Fördermaßnahmen
  • Es werden sowohl schulische Fördermaßnahmen eingeleitet als auch außerschulische Fördermaßnahmen vorgeschlagen.
  • In einem Zeitraum von drei Wochen nach dem Zeugnis findet die Besprechung der Förderpläne statt.
  • Lehrer, Eltern und Schüler verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die Fördermaßnahmen über einen bestimmten Zeitraum durchzuführen.
  • In einem weiteren Gespräch wird der Erfolg der Fördermaßnahmen überprüft.